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Anwälte eines Mannes, der wegen Mordes an Barbara Jean zu Unrecht verurteilt wurde, bitten die Stadt um einen DNA-Test

Sep 18, 2023Sep 18, 2023

Die Anwälte eines Mannes, der 1988 zu Unrecht wegen Mordes an der vierjährigen Barbara Jean Horn verurteilt wurde, fordern die Stadt Philadelphia auf, eine vorhandene DNA-Probe zu testen.

In einem Brief an den Richter, der Walter Ogrods Zivilklage gegen die Stadt wegen unrechtmäßiger Strafverfolgung leitet, sagt Ogrods Anwalt, dass sie einen forensischen Wissenschaftler beauftragt hätten, die DNA-Beweise in dem Fall zu prüfen. Bei dieser Untersuchung, heißt es in dem Brief, habe der Wissenschaftler eine DNA-Probe aus der Plastiktüte gefunden, die den Körper des Mädchens bedeckte, als sie gefunden wurde.

„Es gab noch nie eine Analyse dieser ‚Berührungs-DNA‘ aus der Plastiktüte, aber es wurde bestätigt, dass es sich bei der Teilprobe um die eines Mannes handelte, der nicht Walter Ogrod ist“, heißt es in dem Brief.

Barbara Jean wurde nur wenige Stunden, nachdem sie am helllichten Tag in ihrem Vorgarten verschwunden war, getötet. Sie wurde zwei Blocks von ihrem Haus entfernt im Stadtteil Castor Garden gefunden. Ihr Körper wurde in eine Plastiktüte gewickelt und in eine Fernsehschachtel aus Pappe gelegt.

Walter Ogrod wurde 1996 nach zwei Prozessen wegen Mordes verurteilt. Zum Zeitpunkt des Mordes wohnte er gegenüber Barbara Jean Horn und ihrer Familie.

Ogrod wurde 2020 nach einer Untersuchung durch die Conviction Integrity Unit des Bezirksstaatsanwalts entlastet und aus dem Gefängnis entlassen.

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Seitdem hat er die Stadt verklagt, um eine Entschädigung für die 28 Jahre zu erhalten, die er im Gefängnis verbrachte.

Im Rahmen dieser Klage versuchten die Anwälte von Ogrod, die DNA des Falles zu untersuchen.

„Es sollten zusätzliche Tests aller vorhandenen DNA durchgeführt werden“, sagte Ogrods Anwalt Joseph Marrone am Dienstag außerhalb des Gerichts. „Die Technologie hat bei DNA-Untersuchungen große Fortschritte gemacht.“

Marrone sagte, dass während der Gerichtsverhandlung am Dienstag keine Entscheidung getroffen worden sei.

Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Stellungnahme ab und verwies auf ein anhängiges Gerichtsverfahren.

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